Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) der – ARTkaffee GmbH

Die aktuelle Version unserer AGB finden sie immer unter www.nosko.at
Stand: 14.12.2018

1. Präambel
1.1. Die ARTkaffee GmbH als Auftragnehmer (AN) nimmt Aufträge entgegen, verkauft und liefert ausschließlich auf Grund dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Der Auftraggeber (AG) erklärt sich mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich mit diesen AGB einverstanden.

1.2. Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte, die der Auftragnehmer oder ein von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen eines Auftrages durchführt; für Verbrauchergeschäfte i. S. des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) nur insoweit, als sie nicht seinen Bestimmungen widersprechen.

1.3. Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur rechtswirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich in der Auftragsbestätigung bestätigt werden.

1.4. Allgemeine Vertragsbedingungen, Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen u.ä. des Auftraggebers sind unwirksam, auch wenn diesen Bedingungen vom Auftragnehmer nicht explizit widersprochen wird.

2. Angebote/Preise
2.1. Alle Angebote des Auftragnehmers, ob schriftlich, mündlich oder telefonisch sind, wenn dies nicht ausdrücklich anders vermerkt ist, gültig ab Lager.

2.2. Durch das Absenden einer Online-Bestellung (Auswahl des Produkts, Ausfüllen aller abgefragten mit * bezeichneten Pflichtfelder , Bekanntgabe der Zahlungsdaten und Bestätigen der Bestellung durch den Auftragnehmer über das auf der Webseite des Auftragnehmers zur Verfügung gestellte Online-Formular), durch eine Bestellung per E-Mail, Fax oder Post sowie durch eine telefonische Bestellung stellt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, welches erst vom Auftragnehmer angenommen werden muss.

2.3. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ein Angebot des Auftraggebers anzunehmen. Gegebenenfalls wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren.

2.4. Der Auftragnehmer behält sich ausdrücklich den Zwischenverkauf vor.

2.5. Ein Kaufvertrag kommt erst zu Stande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.

2.6. Die genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und exklusive allfälliger auf die Leistung zu entrichtender sonstiger Abgaben, Versand-, Versicherungskosten u.ä. Die genannten Kosten werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt bzw. in der Rechnung ausgewiesen.

2.7. Im Falle der Lieferung in ein Nicht-EWR-Land erhöhen sich die angegebenen Preise um die Import- und Exportspesen sowie allfällige Zölle, Gebühren, Abgaben etc. Diese sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten und ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen. Das Exportrisiko außerhalb des EWR trägt der Auftraggeber. Die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer entfällt im Falle der Lieferung in ein Nicht-EWR-Land. Stattdessen ist die Umsatzsteuer im jeweiligen Nicht-EWR-Land nach den dort geltenden Vorschriften vom Auftraggeber zu entrichten. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers allfällige lokale Steuern (wie etwa die Kaffeesteuer in Deutschland, Belgien und Dänemark) zu entrichten.

2.8. Für den Versand an Verbraucher und gewerbliche Kunden mit Lieferort in Deutschland unterliegt der deutschen Kaffeesteuer von derzeit € 2,19/kg für Röstkaffee und € 4,78/kg für löslichen Kaffee.
Bei Lieferungen von Kaffee an Verbraucher mit Wohnsitz (Lieferort) in Deutschland handelt es sich um Versandhandel iSd § 18 dt. KaffeeStG bei dem Kaffeesteuer anfällt. Die anfallende Kaffeesteuer wird dem Verbraucher zusätzlich zum Produktpreis in Rechnung gestellt und durch die von unserm Logistiker beauftragte deutsche Steuerkanzlei (Steuerschuldner) beim zuständigen Hauptzollamt abgeführt.
Für gewerbliche Kunden entsteht die Kaffeesteuer gem. § 17 dt. KaffeeStG nicht mit der Bestellung, sondern erst mit dem Bezug des Kaffees. Steuerschuldner dieser Kaffeesteuer ist der gewerbliche Kunde selbst. Der gewerbliche Kunde (Steuerschuldner) ist daher selbst dafür verantwortlich den Bezug des Kaffees vorher bei seinem zuständigen Hauptzollamt anzuzeigen, für die Steuer Sicherheit zu leisten, eine Steueranmeldung abzugeben und die Steuer fristgerecht zu entrichten. Die ARTkaffee GmbH ist als österreichisches Unternehmen (= Auftragnehmer) nach dem dt. KaffeeStG nicht dazu befugt, die Kaffeesteuer für gewerbliche Kunde (Steuerschuldner) in Deutschland abzuführen, anzumelden und anzuzeigen.

2.9. Bei Verkäufen in Mitgliedsländer der Europäischen Union berechnen wir Mehrwertsteuer. Sofern uns eine Umsatzsteuer-ID-Nummer eines nichtösterreichischen Unternehmens innerhalb der Europäischen Union bekannt gegeben wird, kann die Versendung auf Wunsch auch mehrwertsteuerfrei erfolgen.

2.10. Die Berechnung der Preise erfolgt in EURO und sind die jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preise maßgebend.

2.11. Für Waren, die der Auftragnehmer nicht ständig auf Lager führt, wird in vollen Verpackungseinheiten geliefert und verrechnet.

3. Lieferung
3.1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Ist der Auftraggeber Verbraucher geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine seitens des Auftragnehmers vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

3.2. Teillieferungen sind möglich.

3.3. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Auftragnehmer schriftlich, spätestens jedoch binnen acht Tagen, vorzubringen.

3.4. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, welche aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen, gehen zu Lasten und auf Kosten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung, sobald diese Aufbewahrungsmaßnahmen beginnen.

3.5. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen der Leistungs- und Lieferverpflichtung des Auftragnehmers, insbesondere angemessene Lieferfristüberschreitungen, gelten vom Auftraggeber als vorweg genehmigt.

3.6. Angekündigte Liefertermine gelten, wenn kein Fixgeschäft vereinbart worden ist, als bloß annähernd geschätzt. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers oder dessen Unterlieferanten entheben den Auftragnehmer von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit.

3.7. Wird eine vom Auftragnehmer als verbindlich vereinbarte Lieferfrist überschritten, kann der Auftraggeber unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von vier Wochen bzw. bei Sonderbestellware unter Setzung einer schriftlichen Nachfrist von acht Wochen vom Vertrag zurücktreten.

3.8. Der Auftraggeber ist verpflichtet nach Verständigung durch den Auftragnehmer die beim Auftragnehmer gelagerte Ware unverzüglich abzuholen.

3.9. Sofern die Lieferung mit Verpackungsmaterial erfolgt, wird dieses vom Auftragnehmer nicht zurückgenommen und verpflichtet sich der Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung über die Haushaltssammlung, über Altstoffsammelzentren oder gewerbliche Sammler oder Kommunen selbst durchzuführen.

3.10. Dem Auftragnehmer steht es frei, die Art der Versendung der Ware auszuwählen.

3.11. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

4. Gewährleistung und Haftung
4.1. Tritt bei der gelieferten Ware ein Mangel auf, kann der Auftraggeber vorerst nur die Verbesserung oder den Austausch der Ware verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Auftragnehmer, verglichen mit der anderen Abhilfe mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Ware, der Schwere des Mangels und dem mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die Verbesserung und den Austausch nach Übergabe der Ware durch den Auftraggeber in angemessener Frist durchzuführen.

4.2. Sind sowohl die Verbesserung, als auch der Austausch unmöglich oder für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Auftragnehmer die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Auftragnehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären und wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Auftragnehmers liegenden Gründen, unzumutbar sind.

4.3. Es wird vereinbart, dass der Auftraggeber sein Recht auf Gewährleistung bei beweglichen und unbeweglichen Sachen im Sinne des § 933 ABGB binnen sechs Monaten gerichtlich geltend machen muss; für Verbraucher jedoch bei beweglichen Sachen 2 Jahre und bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre jeweils ab Übergabe/Lieferung (Abnahme).

4.4. Ist der Auftraggeber Unternehmer trifft ihn unbeschadet seiner Rechte gemäß § 377 Abs.2 UGB die Obliegenheit, bei der Auslieferung der Ware durch den Auftragnehmer deren Übereinstimmung mit der Bestellung sofort optisch, als auch nach Maßgabe angegebener Produktbezeichnungen und Chargenziffern zu kontrollieren.

4.5. Außer für Personenschäden werden Schadenersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen, wenn nicht der Auftragnehmer oder eine Person, für die der Auftragnehmer einzustehen hat, den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

4.6. Außer für Schäden an der Person werden Schadenersatzforderungen des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder wegen Vertragsrücktritt ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer oder Personen für die der Auftragnehmer einzustehen hat, den Schaden weder vorsätzlich, noch grob fahrlässig verschuldet hat.

5. Rücktrittsrecht / Widerrufsrecht
5.1. Dem in Österreich gebräuchlichen Begriff „Rücktrittsrecht“ entspricht der in der Verbraucherrechte-Richtlinie verwendete gleichbedeutende Begriff „Widerrufsrecht“. In der Widerrufsbelehrung wird ausschließlich der Begriff „Widerrufsrecht“ verwendet. Details dazu finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

5.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher steht diesem bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen das Recht zu, den Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag an dem der Auftraggeber (Verbraucher) oder ein von Ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

5.3. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer – die ARTkaffee GmbH, p.A. Löfflerweg 20, 6060 Hall in Tirol, E-Mail.: office@artkaffee.at, Tel.: 05223 45530 – mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

5.4. Ist der Auftraggeber Verbraucher steht diesem bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Rücktrittsrecht bei Waren zu, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, schnell verderben oder die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde sowie weiters bei Dienstleistungen, wenn der Auftragnehmer – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers sowie einer Bestätigung des Verbrauchers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hatte und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.

5.5. Der Widerruf (Rücktritt) des Auftraggebers bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform.

5.6. Wenn der Auftragnehmer diesen Vertrag widerrufen möchte, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Zahlungen, die dieser vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich draus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die vom Auftragnehmer angebotene, günstige Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Auftraggeber dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftragnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis dieser die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Auftragnehmer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Auftragnehmer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem dieser der Auftragnehmer über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an die ARTkaffee GmbH, p.A. Löfflerweg 20, 6060 Hall in Tirol, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Auftraggeber trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Der Auftraggeber muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

6. Zahlung
6.1. Die Rechnungslegung erfolgt, soweit möglich, umgehend nach Lieferung. Zahlungen sind nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

6.2. Die Zahlung kann nach Wahl des Auftraggebers mittels Kreditkarte, PayPal oder anderen im Einzelfall zu vereinbarenden Bezahlverfahren erfolgen. Im Falle der Zahlung mit Visa oder Mastercard nutzen wir das System Wirecard zur Gewährleistung maximaler Daten- und Zahlungssicherheit zu Gunsten des Auftraggebers.

6.3. Gutschriften aus Rücksendungen werden immer auf die für den Kauf verwendete Kreditkarte oder Paypal rückgebucht.

6.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

6.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.

6.6. Beim Auftragnehmer einlangende Zahlungen des Auftraggebers tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.

6.7. Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte iHv 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) und 9% bei Verbrauchergeschäften verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

6.8. Ist der Auftraggeber so derartig in Zahlungsverzug, dass auch nur eine offene Rechnung durch den Auftragnehmer eingeklagt werden muss, wird vereinbart, dass hinsichtlich sämtlicher offenen Rechnungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber Fälligkeit eintritt und etwaige Skonti oder Rabatte bzw. Nachlässe hinfällig sind.

6.9. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers, sowie bei begründeter Sorge der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers (also bereits bei einer Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

7. Mahn- und Inkassospesen
7.1. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche von ihm aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren, sofern diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren.

7.2. Sofern der Auftragnehmer das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Auftraggeber die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen.

7.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Entschädigung für etwaige Betreibungskosten vom Auftraggeber (Schuldner) einen Pauschalbetrag von EUR 40,– zu fordern. Darüber hinaus ist vom Auftraggeber jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass infolge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten des Auftragnehmers anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen.

8. Eigentumsrecht
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung aller Forderungen des Auftragnehmers aus der Lieferung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum des Auftragnehmers. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen durch den Auftraggeber vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.

8.2. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem abgeschlossenen Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Auftraggeber ausdrücklich verpflichtet.

8.3. Sollte die noch im Eigentum des Auftragnehmers gelieferte Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von drei Tagen zu verständigen und dem Auftragnehmer sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Auftraggeber darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum des Auftragnehmers steht.

8.4. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Auftragnehmer stellt keinen Vertragsrücktritt durch den Auftragnehmer dar.

8.5. Bei Zahlungsverzug, sowie bei begründeter Sorge um die Zahlungsfähigkeit des Käufers (es genügt bereits Zahlungsstockung) ist der Auftragnehmer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten. Bei allen Warenrücknahmen hat der Auftraggeber die dem Auftragnehmer entstehenden diesbezüglichen Kosten für Versand und Manipulation zu ersetzen.

9. Forderungsabtretungen
9.1. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Auftraggeber dem Auftragnehmer schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Diese Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen, etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.

9.2. Ist der Auftraggeber mit seinen Zahlungen dem Auftragnehmer gegenüber im Verzug, so sind bei ihm eingehende Verkaufserlöse abzusondern und hat bzw. hält der Auftraggeber diese nur im Namen des Auftragnehmers inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des jeweils geltenden Versicherungsgesetzes bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten.

9.3. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt etwaige Gegenforderungen gegen den Auftragnehmer gegen Ansprüche des Auftragnehmers aufzurechnen. Es sei denn, diese Gegenansprüche sind vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt worden.

10. Produkthaftung
10.1. Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Auftragnehmers verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

10.2. Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher nach dem KSchG ist, wird die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler nach Maßgabe des § 8 Produkthaftungsgesetzes ausgeschlossen und zwar auch für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen. Für diesen Fall verpflichtet sich der Auftraggeber diesen Haftungsausschluss auf seine Abnehmer überzubinden. Bei Verkauf importierter Ware verpflichtet sich der Auftragnehmer über schriftliches Verlangen dem Auftraggeber den Vormann binnen 14 Tagen bekanntzugeben.

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Für alle Streitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Geschäftssitz des Auftragnehmers ausdrücklich vereinbart. Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG und hat dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, ist jenes Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.

11.2. Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Regelungen des österreichischen internationalen Privatrechtes. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ebenso ausgeschlossen.

11.3. Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Datenschutz und Adressenänderung
12.1. Die im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers, wie Emailadresse, Name, Rechnungs- und Lieferadresse, Telefonnummer, Zahlungsdaten, werden zum Zweck der Vertragserfüllung vom Auftragnehmer automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet. Details dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

12.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Änderungen seiner Rechnungs- bzw. Versandadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

13. Schlussbestimmungen
13.1. Sind oder werden einzelnen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig und/oder nicht rechtswirksam, so wird hiedurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich anstelle der nicht rechtswirksamen Bestimmungen unverzüglich solche zu beschließen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

13.2. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in der Sphäre des Auftragnehmers entbinden diesen von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt.

13.3. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich die abgeschlossenen AGB, auch wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten.